Stellungnahme des ASG-Bayern zur Krankenhausreform

25. November 2024

Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen in Bayern (ASG-Bayern) begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesrates, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – auch bekannt als Krankenhausreform – zu billigen und dessen Einführung zum 01.01.2025 nicht zu blockieren.

Für die Kliniken endet damit eine monatelange Unsicherheit darüber, ob und wie sie in Zukunft finanziert werden. Etwaige Anpassungen und Veränderungen im „neuen“ System können und müssen – je nach Erfahrungsstand – im laufenden Betrieb nachjustiert werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat dies zuletzt nochmals unmissverständlich signalisiert.
Ein Anrufen des Vermittlungsausschusses hätte die Einführung des KHVVG höchstwahrscheinlich vollständig verhindert. Damit die Bürgerinnen und Bürger, die Kliniken und deren Beschäftigte nun auch tatsächlich von der Reform profitieren können, obliegt es den Bundesländern, das KHVVG auf ihre jeweiligen aktuellen Landeskrankenhausplanungen anzuwenden. Die Bayerische Staatsregierung bzw. das zuständige Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) haben es bislang versäumt, eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung für den Freistaat vorzulegen. Dieses Verhalten ist in jeder Hinsicht verantwortungslos, da weder die Krankenhäuser noch deren Träger oder die Krankenkassen Planungssicherheit für die Entwicklung der Krankenhausbetriebe erhalten.
Die ASG Bayern appelliert an Ministerpräsident Söder und Gesundheitsministerin Gerlach, sich an anderen Bundesländern ein Beispiel zu nehmen, die mit ihrer Krankenhausplanung Klarheit für alle Beteiligten schaffen.

In Bayern wird die Verantwortung der Staatsregierung auf die Krankenhausträger und Kommunen abgeschoben. Seit dem 07. November 2024 haben alle Bundesländer die Möglichkeit, bedarfsgerechte Krankenhausstandorte im Sinne der Patientenversorgung zu prüfen. Mit einem Simulationstool des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) können künftige Versorgungsstufen von Krankenhausstandorten und deren fachliche Leistungsgruppen für eine bedarfsgerechte Behandlung je nach Bevölkerungslage simuliert werden.
Auch die Erreichbarkeit von Krankenhäusern lässt sich unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen und medizinischen Versorgungsanforderungen bewerten. Zudem ermöglicht das Tool eine Bewertung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung sowie der damit verbundenen Anforderungen an die Krankenhausversorgung. Verschiedene Modellrechnungen zur Krankenhausfinanzierung, einschließlich der Vorhaltebudgets, sind ebenfalls möglich. Der durch das StMGP veröffentlichte „7-Punkte-Plan zur Zukunft der Krankenhausversorgung“ in Bayern kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Staatsregierung ihrer planerischen Verpflichtung tatsächlich nachkommen muss. Gerade die Krankenhausplanung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung aller nötigen Versorgungssituationen und insbesondere der Notfallversorgung. Eine kleinteilige Betrachtung z.B. auf Ebene der Landkreise wird den Herausforderungen der Zukunft nicht gerecht.
Der Landesvorstand der ASG-Bayern fordert die Staatsregierung und das StMGP dringend auf, unverzüglich eine qualifizierte Krankenhausplanung für den Freistaat vorzulegen.

Verantwortung für die bayerische Bevölkerung ist dringend erforderlich – statt Hinhaltetaktik mit ungeeigneten Beratungsaufträgen. Sehr gerne bieten wir hier als Landesvorstand unsere fachliche Expertise an, um den Prozess parteiübergreifend und bestmöglich für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern zu begleiten.

München 25.11.2024

Dr. Astrid Muderlak
Vorsitzende ASG-Bayern
SPD ASG Bayern Oberanger 38 80331 München www.asgbayern.de T 089 / 23171137 F 089/23171139 info@asgbayern.de info@bayernspd.de

Steve Brachwitz Vorsitzender ASG-Bayern

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